Der Energieausweis ist Pflicht!
Ab dem 1. Juli 2008 müssen Immobilienbesitzer den Energieausweis vorlegen können, wenn sie eine Wohnung oder ein Haus vermieten oder verkaufen wollen. Was auf dem ersten Blick so einfach scheint, entpuppt sich bei näherem Hinsehen aber als äußerst bürokratische und komplizierte Angelegenheit. Bestes Beispiel: Es gibt den bedarfsbezogenen (auf Grund aller wichtigen Informationen zum energetischen Zustand einer Immobilie berechneten) Energieausweis und den verbrauchsorientierten Energieausweis, der sich am tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Verbrauchskostenabrechnungen orientiert. Aber das ist noch nicht alles.
Bei Neuvermietung, -verpachtung, Leasing oder Verkauf benötigen Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1965 errichtet wurden, ab dem 1. Juli 2008 einen bedarfsorientierten Energieausweis; Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die nach 1965 bis Ende 1977 errichtet wurden, brauchen diesen bedarfsorientierten Energieausweis ab dem 1. Januar 2009. Häuser, die nach 1977 errichtet wurden oder die mehr als vier Wohnungen haben, können zwischen bedarfsorientiertem oder verbrauchsorientiertem Energieausweis wählen. Einen bedarfsorientierten Energieausweis brauchen Neubauten und Häuser nach umfassender Sanierung und/oder Modernisierung mit öffentlichen Mitteln. Alles klar?
Immobilienberater sind gut beraten, sich mit den jeweils aktuellen Details und Durchführungsbestimmungen des Energieausweises vertraut zu machen.
Klarheit bekommen Sie auf:
www.energiepass.info
www.energiepass-aussteller-verzeichnis.de
www.focus.de/immobilien/energiesparen
